Im Jahr 2018 gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.
Kunden von Mediendiensten können ihre Abos auch im EU-Ausland nutzen
Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.
Instant Payment: Überweisungen in Echtzeit
Drei Tage lang auf sein Geld warten? Das ist bald Vergangenheit. Denn mit der Einführung von „SEPA- Instant Payments“ können Kontoüberweisungen dann in Echtzeit abgewickelt werden. Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone bekommen ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – und das auch sonn- und feiertags rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an. Der große Durchbruch in der Breite soll im nächsten Jahr kommen. Es wird erwartet, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich sind. Ebenso werden Bankkunden an Ladenkassen in Echtzeit zahlen können, etwa per Smartphone-App im Supermarkt. Die Instant Payments sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht.
Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg
Ob beim Online-Shoppen oder im Laden: Ab kommendem Jahr entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.
Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerken
Ab dem 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen es ihren Nutzern ab dann ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. So sollen sie Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden können. Diese Inhalte werden dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht, wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Strafbar sind nach dem NetzDG etwa Beleidigungen, aber auch wenn Nutzer verbotene Symbole wie ein Hakenkreuz posten oder den Holocaust leugnen.
Datenschutzgrundverordnung wird wirksam
Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Diese Verordnung stärkt unter anderem auch Verbraucherrechte. Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.
DVB-T2: Digitales Antennenfernsehen startet in weiteren Regionen
Bereits seit diesem Jahr empfangen viele Nutzer in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen über den neuen Standard DVB-T2. Im kommenden Jahr wird der Empfang schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. Ab dem Frühjahr 2018 startet DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst 2018 bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm den neuen Antennenstandard. Wer auch nach der Umstellung das TV- Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht direkt verarbeiten. Notwendig ist dann, einen zusätzlichen DVB-T2-Receiver anzuschaffen.
Titelbild: Diese Neuerungen kommen im Digitaljahr 2018, © Fotolia_181235285_XS